Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt die zuständige Unfallkasse. Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen. Die BG Wohlfahrtspflege erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme.
Ausnahme: Einrichtungen bei denen auch die Kinder bei der BG Wohlfahrtspflege versichert sind! Dort ist weiterhin die BG Wohlfahrtspflege alleiniger Ansprechpartner und diese übernehmen auch die Kosten allein.
Bitte beantragen Sie eine Kostenübernahme schriftlich vor Kursbeginn bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt oder via E-Mail an
info(at)ukst(dot)de .
Weitere Informationen erhalten Sie unter :
https://www.ukst.de/de/impressum/aus-und-fortbildung-in-erster-hilfe-1447079620.html