Verhinderungspflege
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Behandlungspflege
Behandlungspflege
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Was tun wir für unsere Mitarbeiter in der ambulanten Pflege?
- Mitarbeiter*innen sollen zur Weiterbildung motiviert werden und die Themen dem Bedarf / Wünschen der Mitarbeiter*innen angepasst werden – In Entwicklungsgesprächen werden die Wünsche der Mitarbeiter zu Weiterqualifizierungen erfragt und anschließend die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
- Für die Übernahme von Funktionen und damit verbundener höherer Verantwortung werden Funktionszulagen gezahlt.
- Die Führungskräfte achten auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit den Arbeitsaufgaben und leben einen gesundheitsfördernden Führungsstil.
- Teilzeitkräfte sollen, sofern gewünscht, auch Vollzeit arbeiten können, bzw. anders herum.
- Berücksichtigung von Einarbeitungszeiten im Dienstplan.
- Entwicklung betrieblicher Konzepte zur arbeitsprozessintegrierten Kompetenz – und Organisationsentwicklung: Mitarbeitergespräche und die Gefährdungsbeurteilung als Assessmentinstrumente, um eine Be- / oder Überlastung der Mitarbeiter*innen frühzeitig zu erkennen.
- Mitarbeiter*innen, die aus einer längerfristigen Krankheit zurückkehren möchten, wird der Wiedereinstieg durch geeignete Maßnahmen erleichtert
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden regelmäßig (ca. mit Wirkung für die nächsten zwei Jahre) auf der Führungsebene festgelegt und ggf. den geänderten Bedarfen der Mitarbeiter*innen angepasst.
- Sicherstellung, dass die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung innerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen können.
- Nutzung verfügbarer Angebote der Sozialversicherungen zur rückengerechten Pflege oder zum Haut- und Infektionsschutz. Umsetzung eines Konzeptes zum Hilfsmitteleinsatz und entsprechender Schulungen im Rahmen des QMs und Arbeitsschutzes.
- Nutzung verfügbarer Informations- und Qualifizierungsangebote der BGW, insbesondere auch in Bezug auf Gewalt in der Pflege.
- Verpflichtung der Dokumentation von Gewaltvorfällen gegenüber beruflich Pflegenden und anderen Mitarbeiter*innen im Betrieb.
- Information der Mitarbeiter*innen über die Hilfe der BGW nach einem Gewaltvorfall.
- Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer besseren Mitarbeiterbindung führen (z.B. Teamevents, Teamseminare).
- Beteiligung der Mitarbeiter*innen an der Dienstplangestaltung.
- Beschäftigten werden soweit möglich auf Wunsch flexible oder lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle gewährt.
- Wir stellen im Bereich der Hilfen der Haushaltsführung ausreichend hierzu qualifizierte Mitarbeiter*innen ein, dies unabhängig davon, mit welchen Mitteln die Leistung finanziert wird (§36 SGB XI oder §45b SGB XI)
- Mitarbeiter*innen werden digital unterstützt durch ihre Touren geführt.
- ein digitales Kommunikationsmedium (SNAP) steht für bessere Absprachen untereinander zur Verfügung.
- Innovative Versorgungsansätze werden geprüft und wenn möglich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen umgesetzt (Messebesuche, Arbeitskreise etc.).
- Es werden regelmäßig Verhandlungen mit den Pflegekassen geführt, um die Entlohnungsbedingungen in der Pflege zu Verbessern.
- Ein Boni-System besteht, um die Mitarbeiter*innen zusätzlich zu motivieren und wertzuschätzen.