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Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ansprechpartner

Frau
Andrea Gutsch
Tel: 03496 - 405035
sozialstation@drk-koethen.de Siebenbrünnenpromenade 5 06366 Köthen (Anhalt)

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte direkt mit unserem ambulanten Pflegedienst in Verbindung. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Das DRK setzt dann qualifizierte Mitarbeiter ein, die Sie regelmäßig betreuen.

Wenn Sie keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, bietet das DRK diese Leistungen auch als Privatleistungen an.

Die Leistungen der Pflegekassen

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Betreuungs- und Entlastungsleistung
1 - - 125,00 €
2 316,00 € 724,00 € 125,00 €
3 545,00 € 1.363,00 € 125,00 €
4 728,00 € 1.693,00 € 125,00 €
5 901,00 € 2.095,00 € 125,00 €

 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Behandlungspflege

    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Was tun wir für unsere Mitarbeiter in der ambulanten Pflege?

    Unsere Mitarbeiter*innen sind für die Klienten immer da. Damit Sie sich ebenso wohlfühlen und ihre Arbeitskraft erhalten bleibt haben wir als Unternehmen folgende Maßnahmen zur Unterstützung ergriffen:

    Bereich Ausbildung und Qualifizierung

    • Mitarbeiter*innen sollen zur Weiterbildung motiviert werden und die Themen dem Bedarf / Wünschen der Mitarbeiter*innen angepasst werden – In Entwicklungsgesprächen werden die Wünsche der Mitarbeiter zu Weiterqualifizierungen erfragt und anschließend die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
    • Für die Übernahme von Funktionen und damit verbundener höherer Verantwortung werden Funktionszulagen gezahlt.

    Bereich Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

    • Die Führungskräfte achten auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit den Arbeitsaufgaben und leben einen gesundheitsfördernden Führungsstil.
    • Teilzeitkräfte sollen, sofern gewünscht, auch Vollzeit arbeiten können, bzw. anders herum.
    • Berücksichtigung von Einarbeitungszeiten im Dienstplan.
    • Entwicklung betrieblicher Konzepte zur arbeitsprozessintegrierten Kompetenz – und Organisationsentwicklung: Mitarbeitergespräche und die Gefährdungsbeurteilung als Assessmentinstrumente, um eine Be- / oder Überlastung der Mitarbeiter*innen frühzeitig zu erkennen.
    • Mitarbeiter*innen, die aus einer längerfristigen Krankheit zurückkehren möchten, wird der Wiedereinstieg durch geeignete Maßnahmen erleichtert
    • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden regelmäßig (ca. mit Wirkung für die nächsten zwei Jahre) auf der Führungsebene festgelegt und ggf. den geänderten Bedarfen der Mitarbeiter*innen angepasst.
    • Sicherstellung, dass die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung innerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen können.
    • Nutzung verfügbarer Angebote der Sozialversicherungen zur rückengerechten Pflege oder zum Haut- und Infektionsschutz. Umsetzung eines Konzeptes zum Hilfsmitteleinsatz und entsprechender Schulungen im Rahmen des QMs und Arbeitsschutzes.
    • Nutzung verfügbarer Informations- und Qualifizierungsangebote der BGW, insbesondere auch in Bezug auf Gewalt in der Pflege.
    • Verpflichtung der Dokumentation von Gewaltvorfällen gegenüber beruflich Pflegenden und anderen Mitarbeiter*innen im Betrieb.
    • Information der Mitarbeiter*innen über die Hilfe der BGW nach einem Gewaltvorfall.
    • Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer besseren Mitarbeiterbindung führen (z.B. Teamevents, Teamseminare).
    • Beteiligung der Mitarbeiter*innen an der Dienstplangestaltung.
    • Beschäftigten werden soweit möglich auf Wunsch flexible oder lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle gewährt.
    • Wir stellen im Bereich der Hilfen der Haushaltsführung ausreichend hierzu qualifizierte Mitarbeiter*innen ein, dies unabhängig davon, mit welchen Mitteln die Leistung finanziert wird (§36 SGB XI oder §45b SGB XI)

    Bereich Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung

    • Mitarbeiter*innen werden digital unterstützt durch ihre Touren geführt.
    • ein digitales Kommunikationsmedium (SNAP) steht für bessere Absprachen untereinander zur Verfügung.
    • Innovative Versorgungsansätze werden geprüft und wenn möglich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen umgesetzt (Messebesuche, Arbeitskreise etc.).

    Bereich Entlohnungsbedingungen in der Pflege

    • Es werden regelmäßig Verhandlungen mit den Pflegekassen geführt, um die Entlohnungsbedingungen in der Pflege zu Verbessern.
    • Ein Boni-System besteht, um die Mitarbeiter*innen zusätzlich zu motivieren und wertzuschätzen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.