Körperliche Behinderung
- Dazu gehören beispielsweise Sinnesbehinderungen wie Taubheit oder Blindheit, Störungen des Bewegungsapparates die das Kind immobil machen, Stoffwechselstörungen wie beispielsweise Diabetes oder auch chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose usw.
Geistige Behinderungen
- Dazu zählen Intelligenzminderungen jeglicher Art, das bekannte Down-Syndrom (Fehler in den Chromosomen), Behinderungen in Folge von Alkoholkonsum oder Unterernährung in der Schwangerschaft, Folgen einer Hirnhautentzündung oder aber die Schäden eines Unfalles usw.
Seelische Behinderungen
- Psychische Störungen die den Alltag unverhältnismäßig beeinträchtigen sind auch ein Grund für eine Begleitung. Dazu zählen vor allem kognitive Funktionsstörungen die u.a. die Selbstkontrolle und die Aufnahme- und Handlungsfähigkeit betreffen usw.


