In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. Unser Fahrdienstleiter informiert Sie über Bedingungen und Kosten.